Wichtige Überlegungen
Soviel kostet das Vererben
Soviel kostet das Vererben
Auf Erbschaften und Schenkungen werden in einzelnen Kantonen, z.B. abhängig von der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser oder Schenker, Steuern erhoben. Gut zu wissen, dass es oft Freibeträge gibt, die nicht der Steuerpflicht unterliegen.
Kosten für den Notar

Beauftragen Sie einen Notar mit Ihrem Testament, richten sich seine Gebühren oft nach dem Wert Ihres Nachlasses. Im Kanton Zürich betragen die Gebühren zum Beispiel zwischen 0.5% (Testamententwurf) und 1% (öffentliche letztwillige Verfügung und Erbvertrag) des Nettovermögens. Das heisst: Für eine Vermögenssumme von 50'000 Franken muss mit Kosten zwischen 250 Franken und 500 Franken gerechnet werden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

In einigen Kantonen werden Erbschaften und Schenkungen besteuert. Die gute Nachricht: Bis zu einer gewissen Höhe der Erbschaft/Schenkung sind die Erben, abhängig von ihrer verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser oder Schenker, von den Steuern befreit. Diese Beträge sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch.

Falls Sie Vermögenswerte vererben, welche die Freibeträge übersteigen, kann eine Aufteilung des Erbes sinnvoll sein. Oder Sie veranlassen eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten, die im Rahmen der Freibeträge liegen – dadurch können die begünstigten Personen unter Umständen (abhängig von der kantonalen Regelung) von Ihren Vermögenswerten profitieren, ohne Steuern zu bezahlen.

Weitere Informationen

Schweizerischer Notarenverband

Wissenswertes zum Testament

Erbschafts- und Schenkungssteuern in den Kantonen

Merkblatt Testamentvorgang
GEImagination at workstiftung elternsein