Testament aufsetzen
Lettzte Wünsche
Letzte Wünsche
Mit wenig Aufwand stellen Sie sicher, dass Ihre Vermögenswerte im Todesfall so verteilt werden, wie Sie es wünschen.
In der Schweiz ist das Thema Testament nahezu ein Tabu: Sieben von zehn Schweizerinnen und Schweizern befassen sich nicht damit, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Wäre es nicht gut zu wissen, dass Ihr Erbe genau so verteilt wird, wie Sie es möchten? Abgesehen von den gesetzlich festgelegten Pflichtteilen für Ehepartner, Kinder und Eltern sind Sie in der Zuteilung nämlich völlig frei. Mit einer klaren Regelung ersparen Sie unter Umständen Ihrer Familie unschöne Auseinandersetzungen.

So entsteht ein Testament

Damit Sie ein Testament aufsetzen können, müssen Sie 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Es gibt drei Arten eines rechtsgültigen Testaments: Das handschriftliche (eigenhändige) Testament, das öffentliche (notarielle) und das mündliche Testament (nur im Ausnahmefall). Wenn Sie Ihr handschriftliches (eigenhändiges) Testament selber verfassen, müssen Sie folgendes beachten:
Wenn diese Punkte erfüllt sind, ist Ihr Testament formell rechtsgültig. Nachfolgend finden Sie ein allgemein gehaltenes Beispiel, wie ein Testament formuliert und gestaltet werden kann (bitte denken Sie an die Handschriftlichkeit!). Bevor Sie ein Testament verfassen, müssen Sie Ihre persönliche Situation insgesamt beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einer Fachperson oder -stelle beraten zu lassen.

Testament

Ich, [Vorname, Name], geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft [Adresse], erkläre als letzten Willen, was folgt:
Beispiele von möglichen Formulierungen:

- an [Name, Geburtsdatum, Heimatort und Adresse des Begünstigten] [Objekt];

- an [Name, Geburtsdatum, Heimatort und Adresse des Begünstigten] [Objekt].

Ein nützlicher Tipp: Das Testament kann zum Beispiel einer Amtsstelle zur Aufbewahrung übergeben werden.

Weitere Möglichkeiten der Nachlass-Regelung

Neben dem Testament gibt es die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschliessen. Der Erbvertrag kann im Gegensatz zum Testament nur mit Zustimmung beider Seiten abgeändert werden. Drittens gibt es noch die Schenkung zu Lebzeiten.

Weitere Informationen

Schweizerischer Notarenverband

Wissenswertes zum Testament
GEImagination at workstiftung elternsein