Things to Consider
Alle Jahre wieder
Alle Jahre wieder

Irgendwann Anfang Jahr liegt der grosse Umschlag im Briefkasten – Zeit, Ihre Steuererklärung auszufüllen.

Am einschneidendsten ist für die meisten Leute die Einkommenssteuer. Daneben erheben Bund, Kantone und Gemeinden mehrere Steuerarten.

Die Steuerbelastung voraussagen

Bevor Sie ein Budget erstellen können, müssen Sie herausfinden, wie hoch die Steuerbelastung ungefähr sein wird. Sofern sich das Einkommen Ihrer Familie im gleichen Rahmen bewegt wie im Vorjahr, können Sie sich an den Teilrechnungen orientieren, die Ihnen der Fiskus schickt. Sie basieren auf der letzten Steuerveranlagung. Haben sich die Verhältnisse geändert, so müssen Sie versuchen die Belastung, welche schlussendlich mit der definitiven Abrechnung für Sie herauskommen wird, zu schätzen.

Die Grössenordnung der zu erwartenden Belastung können Sie ermitteln, wenn Sie die Steuerrechner konsultieren, die im Internet in grosser Zahl angeboten werden. Am zuverlässigsten ist die Prognose, wenn Ihr Kanton einen Onlinerechner zur Verfügung stellt. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, nehmen Sie die höchste Prognose als Grundlage für Ihre Budgetplanung.

Comparis-Steuervergleich

Homegate-Steuerrechner

Am sichersten mit monatlichen Rückstellungen

Wenn Sie keine grossen Freiräume im Haushaltsbudget haben, sollten Sie rechtzeitig Rückstellungen vornehmen, damit Sie die Steuerrechnungen jeweils pünktlich bezahlen können. Wenn es schwierig für Sie ist den Überblick zu behalten, richten Sie am besten ein Konto ein, auf welches Sie jeden Monat die Steuerrückstellung überweisen. Teilen Sie den Betrag durch 12, sofern Sie einen 13. Monatslohn oder eine Gratifikation beziehen. Teilen Sie ihn wenn möglich durch 11, wenn Sie keinen 13. haben. Mit der Reserve können Sie unliebsame Überraschungen abdecken.

Ziel der jährlichen Steuererklärung ist es, Ihre Einnahmen und Ausgaben für die Einkommens- und Vermögenssteuer klar auszuweisen, damit auf dieser Basis Ihre direkten Steuern errechnet werden können. Eine Anleitung, wie die Steuererklärung ausgefüllt wird, liegt jedem Steuerformular bei. Gehen Sie Schritt für Schritt vor – die Angelegenheit ist weit weniger kompliziert, als viele Leute annehmen.

Noch einfacher ist es, wenn Sie die Steuererklärung online oder per Computer machen. Gewisse Angaben werden automatisch eingesetzt und berechnet. Die entsprechende Software können Sie in den meisten Kantonen bei der Steuerverwaltung bestellen oder direkt vom Netz herunterladen.

Und so funktioniert's

Ein Beispiel: Im Laufe des Jahres erhalten Sie eine oder mehrere Teilrechnungen, die aufgrund der letzten Steuererklärung erstellt wurden. Wenn die Beträge nicht zu hoch sind, sollten Sie die Rechnungen bis zu den gesetzten Terminen begleichen – sonst müssen Sie Verzugszinsen bezahlen. Anfang 2009 erstellen Sie dann rückwirkend die Steuererklärung für das Jahr 2008. Gestützt darauf kann Ihre Steuersumme definitiv berechnet werden.

Haben Sie mit der provisorischen Rechnung zuviel einbezahlt, wird Ihnen der Überschuss zuzüglich Zinsen zu Ihren Gunsten zurückgezahlt. War die bezahlte Summe zu klein, müssen Sie den fehlenden Betrag nachzahlen.

Steuerprüfung und Bussen

Die Steuerveranlagung ist ein amtliches Verfahren. Alle Schritte müssen innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen erfolgen. Nicht alle Kantone beharren auf der Einhaltung der Fristen. Meistens kann man schriftlich eine Verlängerung solcher Fristen beantragen. Je nach Kanton riskieren Sie jedoch eine Verwaltungsstrafe, wenn Sie die Fristen nicht einhalten (oder wenn Sie sie allzu massiv überschreiten). Als äusserst unangenehme letzte Konsequenz droht Ihnen eine "Ermessensveranlagung", bei der Ihre Steuerpflicht sicher nicht zu tief angesetzt wird.

Ihre Steuererklärung wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben geprüft. Wenn ein Verdacht vorliegt, dass nicht alles korrekt angegeben wurde, müssen Sie Rückfragen in Kauf nehmen oder Ihre Belege zur genauen Durchsicht einsenden. Sofern Sie Ihre Steuererklärung mit unredlichen Mitteln „frisiert“ haben, kann eine Strafanzeige gegen Sie eingereicht werden.

Weitere Informationen

Eidgenössische Steuerverwaltung

Swiss Tax – Das Schweizerische Steuerrecht im Internet

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