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Die richtigen KniffeDie Steuern sind jedes Jahr ein grosser Ausgabenposten. Es ist gut, schlaue Ratschläge zur Steueroptimierung zu berücksichtigen – dadurch können Sie Steuern sparen. Viel können Sie herausholen, sofern Sie selbständig erwerbend und Hauseigentümer sind. Als Lohnabhängiger und Mieter haben Sie nur dann ein gewichtiges Sparpotential, wenn Sie gut verdienen. |
Steuern spart man in erster Linie mit Gewissenhaftigkeit. Die meisten Spartipps können nur dann genutzt werden, wenn Sie alle nötigen Quittungen und Belege übers Jahr gesammelt haben und so Ihre Angaben bzw. Abzüge belegen können. Wichtig ist zudem, sich regelmässig über die Neuerungen im Steuergesetz zu informieren. Weiter sind die meisten Sparmöglichkeiten Variationen von ein paar wenigen Überlegungen und Mechanismen. Es ist also von Vorteil, diese Muster zu kennen: Steuerfreie Einkünfte wählen, die Steuerprogression brechen, Vorsorgeprivilegien beanspruchen, Besonderheiten der kantonalen Steuerordnung nutzen oder günstigere Tarife anderer Kantone oder anderer Steuerarten zur Anwendung bringen.
Ein paar ausgewählte Tipps:
Beiträge an die Säule 3a
Beiträge an die Säule 3a (gebundene private Vorsorge) können bis zu einem bestimmten Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Erst wenn man sich das Kapital und die erzielten Erträge als Vorsorgeleistung auszahlen lässt (Alter, Invalidität oder Tod), wird dafür eine separate Jahressteuer zum günstigen Vorsorgetarif erhoben.
Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten
Die selbst getragenen Krankheitskosten sind beim Bund und in den Kantonen in der Regel steuerlich abziehbar, sobald sie einen vom Kanton bestimmten Selbstbehalt übersteigen. An den meisten Orten beträgt der Selbstbehalt fünf Prozent des "Reineinkommens". Damit Sie die Krankheitskosten abziehen können, sollten Sie alle entsprechenden Belege aufbewahren.
Umzug
Wenn Sie über ein sehr hohes Einkommen oder Vermögen verfügen, kann sich ein Umzug lohnen. Je nach Kanton und Gemeinde bezahlt man unterschiedlich hohe Steuern. Auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung können Sie für jede schweizerische Gemeinde je nach Zivilstand, Anzahl Kinder usw. die prozentuale Steuerbelastung bei einem bestimmten Bruttolohn nachlesen. Auch wenn Sie erst Ende Jahr Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton wechseln, kann es sich noch lohnen. Einkommens- und Vermögenssteuern bezahlen Sie für das ganze Jahr in demjenigen Kanton, in welchem sich der Wohnsitz am Ende des Jahres befindet.
Kauf von Aktien statt Obligationen
Der Vorteil von fest verzinslichen Papieren wie Obligationen: Sie werfen einen regelmässigen Ertrag ab. Leider müssen Sie diese Zinsen aber als Einkommen versteuern. Wenn Sie hingegen Aktien nach einiger Zeit gewinnbringend verkaufen können, ist der dabei erzielte Gewinn steuerfrei.
Einkauf in die Pensionskasse
Prüfen Sie einen allfällig zulässigen Einkauf bei Ihrer Pensionskasse, was oft nach einer Gehaltserhöhung möglich ist. Sie füllen mit dem Einkauf rückwirkend die Differenz zwischen Ihrem vorherigen versicherten Lohn und dem neuen Salär auf, damit Sie im Alter eine höhere Rente zur Verfügung haben. Dieser Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Klären Sie bei Ihrer Pensionskasse ab, wie hoch Ihre individuelle Deckungslücke ist, denn der von den Einkommenssteuern befreite Einkauf ist von dieser Lücke abhängig.
Kinder zahlen Miete
Wenn Eltern ihre Liegenschaft den eigenen Kindern gratis zur Verfügung stellen, müssen sie weiterhin den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Wird die Liegenschaft aber (vielleicht zu einem etwas vergünstigten Mietzins) vermietet, dann ist in der Regel nur dieser vereinbarte Mietzins steuerbar. Achtung: Dieser Mechanismus funktioniert nicht in allen Kantonen genau gleich – fragen Sie zur Sicherheit Ihren Steuerberater oder die Steuerverwaltung an.
Weitere Informationen
Eidgenössische Steuerverwaltung
Comparis-Steuervergleich
Homegate-Steuerrechner