Wer Kinder hat, bekommt zusätzlich zum Lohn eine Kinderzulage. Die Kinderzulage wandelt sich in eine Ausbildungszulage, falls Ihre Kinder länger zur Schule gehen. Entsprechend werden die Zulagen mindestens bis zum Alter von 16 Jahren und höchstens bis 25 Jahre ausbezahlt. Die Beträge variierten bislang je nach Alter der Kinder und von Kanton zu Kanton. Ab 1.1.2009 werden in allen Kantonen mindestens folgende Zulagen pro Kind und Monat ausbezahlt – auch bei Teilzeitarbeit: