Things to Consider
Ein kleiner Zustupf
Ein kleiner Zustupf
Nicht alles alleine tragen: Familien erhalten vom Staat monatlich einen Zuschuss.
Wer Kinder hat, bekommt zusätzlich zum Lohn eine Kinderzulage. Die Kinderzulage wandelt sich in eine Ausbildungszulage, falls Ihre Kinder länger zur Schule gehen. Entsprechend werden die Zulagen mindestens bis zum Alter von 16 Jahren und höchstens bis 25 Jahre ausbezahlt. Die Beträge variierten bislang je nach Alter der Kinder und von Kanton zu Kanton. Ab 1.1.2009 werden in allen Kantonen mindestens folgende Zulagen pro Kind und Monat ausbezahlt – auch bei Teilzeitarbeit:
Weitere Angaben finden Sie auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.

Die Eltern können einen Teil der Unterhalts- und Ausbildungskosten der Kinder von den Einkommenssteuern abziehen. Für Studierende oder sich auswärts in Ausbildung befindende Kinder wird der Abzug in einzelnen Kantonen erhöht. Genaue Informationen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (siehe unten).

Für besonders schwierige familiäre Situationen gibt es je nach Kanton zusätzliche Hilfsangebote von anderen Institutionen wie Familienberatungsstellen, Stiftungen usw.. Informieren Sie sich zum Beispiel beim Sozialamt Ihres Wohnorts über diese Unterstützungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen

Neues Familienzulagengesetz: Häufig gestellte Fragen

Bundesamt für Sozialversicherung

Neuregelung der Familienzulagen
GEImagination at workstiftung elternsein