Trennung & Scheidung
Aus eins wird zwei
Aus eins wird zwei
Wenn ein Paar auseinander geht, entstehen oft finanzielle Schwierigkeiten. Das Einkommen, mit dem bisher ein Haushalt bestritten wurde, muss auf einmal für zwei Haushalte reichen.
Obwohl die psychische Belastung im Vordergrund steht, sollten Sie sich im Falle einer Trennung oder Scheidung unbedingt um die finanziellen Veränderungen kümmern. Sie finden hier ein paar Stichworte, die wichtige Kostenüberlegungen auslösen.

Alimente

Während der Ehe haben Sie gemeinsam mit Ihrem Partner für den ehelichen Unterhalt zu sorgen. Eine Scheidung oder Trennung kann für die Ehegatten wirtschaftlich unterschiedliche Folgen haben. Diese Folgen verstärken sich noch, wenn zum Beispiel die Ehegattin ihren Beruf aufgegeben hat, um sich um die Kinder zu kümmern. Im Falle einer Scheidung oder Trennung können deshalb Unterhaltszahlungen des einen Partners an den anderen Partner fällig werden, um die unterschiedlichen finanziellen Verhältnisse auszugleichen.

Die Beiträge an einen Ehegatten sind abhängig von Einkommen und Vermögen beider Partner und unter anderem von folgenden weiteren Faktoren:
Daneben hat der nicht obhutsberechtigte Elternteil Alimente für die Kinder zu leisten. Bei der Bemessung sind neben den Bedürfnissen des Kindes auch die Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern zu berücksichtigen. Alimente gehören übrigens zu den "dringenden Schulden": Falls Sie die Unterhaltsbeiträge nicht bezahlen, kann Ihnen eine Strafe wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten drohen. Abgesehen davon: Werden die Kinderalimente bevorschusst, geht die Forderung an die bevorschussende Institution über, wo das Inkasso von spezialisiertem Personal betrieben wird. Die Ex-Frau kann diese Stelle auch mit der Eintreibung der Frauenalimente beauftragen. Schliesslich kann der Richter auf Antrag der bevorschussenden Stelle oder der Exfrau dem Arbeitgeber des Alimentenschuldners befehlen, die Alimente vom Lohn abzuziehen und direkt den Berechtigten auszuzahlen.

Miete

Wenn beide Ehepartner den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften sie grundsätzlich solidarisch für die Miete und die entstandenen Schäden während der Wohnperiode. Falls die eine Partei nach der Trennung in der Wohnung bleibt, macht es deshalb oft Sinn, den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen und einen neuen Einzelvertrag abzufassen. Sie müssen dann plötzlich einen vollständigen Mietzins selber bezahlen, anstatt die Miete wie bis anhin gemeinsam zu tragen.

Versicherungen

Prüfen Sie, ob Sie Versicherungen abgeschlossen haben, die auch für Ihren Partner gelten oder umgekehrt. Diese Versicherungsverträge sollten Sie kündigen und neu nur auf Ihren Namen ausstellen. Das betrifft die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung genauso wie Lebensversicherungen.

Steuern

Die Haftung für die Steuern ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. In der Regel haften die Eheleute solidarisch für die Steuerschuld, welche während der Ehe entstanden ist. Es kann aber auch sein, dass die Forderung im Verhältnis der Einkommen auf die beiden Steuerpflichtigen aufgeteilt wird. Wird der gemeinsame Haushalt aufgehoben, müssen die Steuern neu veranlagt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steueramt.

Weitere Informationen

Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Kontaktadressen
GEImagination at workstiftung elternsein