Konkurs
Reinen Tisch machen
Reinen Tisch machen
Der Konkurs steht meistens am Ende einer längeren Schuldenspirale. Um was es geht, finden Sie hier kurz und bündig.
Konkurs bezeichnet ein rechtliches Verfahren, dessen Ziel es ist, die Forderungen sämtlicher Gläubiger des Schuldners anteilmässig aus der Konkursmasse (gebildet aus dem Vermögen des Schuldners) zu befriedigen. Das Konkursverfahren wird in erster Linie gegen Schuldner durchgeführt, die der Konkursbetreibung unterliegen.

Der Antrag auf Konkurseröffnung geht vom Gläubiger aus und wird nach Anhebung der Betreibung vom Richter verfügt. Durch die Konkurseröffnung fällt das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners in die Konkursmasse. Der Schuldner darf nicht mehr über sein Vermögen verfügen, da daraus die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden. Dem Schuldner steht sein Erwerbseinkommen weiterhin vollumfänglich zur Verfügung.

In der Regel handelt es sich beim Schuldner um eine juristische Person (also ein Unternehmen) oder eine natürliche Person, die in einer bestimmten Funktion im Handelsregister eingetragen ist – als Inhaber einer Einzelfirma, als Mitglied einer Kollektivgesellschaft, als unbeschränkt haftendes Mitglied einer Kommanditgesellschaft, als Mitglied der Verwaltung einer Kommanditgesellschaft oder als geschäftsführendes Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Ist eine natürliche Person nicht im Handelsregister eingetragen, unterliegt sie dem Konkurs grundsätzlich nicht, es sei denn, sie erklärt sich gegenüber dem Gericht als zahlungsunfähig (Insolvenzerklärung). In diesem Fall spricht man von Privatkonkurs.

Weitere Informationen

Schweizer Betreibungs- und Konkursämter

Handelsregister Verzeichnung der Privatkonkurs-Verfahren – Stichwort SHAB-Meldungen

Ablauf Konkursverfahren

Formulare

Verein Schuldensanierung Bern

schulden.ch
GEImagination at workstiftung elternsein