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Eine Krise aktiv meistern
Zuerst der Schock, dann die Chance: Nutzen Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit zur Weiterentwicklung – finanziell sind Sie vorübergehend teilweise geschützt.
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Verliert man ungewollt seine Stelle, erschrickt man in erster Linie. Man fühlt sich ohnmächtig und ist enttäuscht, häufig kommen auch Existenzängste auf. Das ist verständlich. Arbeitslosigkeit ist jedoch nicht das Ende der Welt. Unternehmen Sie nach dem ersten Schock die richtigen Schritte, ist Ihnen finanzielle und psychologische Unterstützung sicher.
Gleich nach der Kündigung
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, achten Sie darauf, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird. Diese Frist ist normalerweise in Ihrem Vertrag festgehalten. Was im Vertrag steht, muss die Mindestvorschriften des Obligationenrechts und vielleicht auch des Gesamtarbeitsvertrags einhalten. Es gibt zudem Situationen, in denen ein spezieller Kündigungsschutz gilt, wie während Krankheit, Schwangerschaft oder Militärdienst. Ist die Frist nicht vertragsgemäss, können Sie Ihrem Arbeitgeber mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen, dass Sie weiterarbeiten möchten bis zum ordentlichen Kündigungsdatum.
Verlangen Sie weiter ein Arbeitszeugnis oder zumindest eine Arbeitsbestätigung für die Zeit Ihrer Anstellung. Dieses Dokument dient Ihnen als "Visitenkarte" für eine zukünftige Anstellung – bestehen Sie also darauf.
Drittens ist es wichtig, dass Sie die Zeit nach der Kündigung bereits zur Stellensuche nutzen. Auch das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) kann Ihnen in dieser Zeit bereits behilflich sein – melden Sie sich dort an. Werden Sie aktiv, bewerben Sie sich – und bewahren Sie alle Briefe, Stellenangebote, Absagen auf. Diese Unterlagen müssen Sie dem RAV vorweisen, um Arbeitslosenunterstützung zu erhalten. Ausserdem ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Zeit für Bewerbungsgespräche zuzugestehen.
Kündigen Sie selber oder wurden Sie aufgrund eigenen Verschuldens entlassen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie während einiger Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Die Zeit der Arbeitslosigkeit
Um Arbeitslosenunterstützung beziehen zu können, müssen Sie sich entweder bei der Gemeindeverwaltung oder beim zuständigen RAV anmelden. Tun Sie das so früh wie möglich, spätestens aber am ersten Tag, ab dem Sie finanzielle Unterstützung brauchen. Sie sollten für die Anmeldung insbesondere folgende Papiere dabei haben:
Bei der Anmeldung erklärt man Ihnen, wie der Prozess weiterläuft. Ausserdem werden Sie vom RAV eine Einladung zu einem Informationstag erhalten. Darauf folgt dann das erste Gespräch bei Ihrem RAV-Berater.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Solange Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Arbeitslosenentschädigung erfüllen, sind Sie bei der SUVA gegen Nichtbetriebsunfall versichert. Erkundigen Sie sich beim RAV über Anfang und Ende der Versicherung.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung für unselbständig erwerbende Personen, das heisst für Leute in Anstellung. Der monatliche Beitrag an die Arbeitslosenversicherung wird jeweils direkt vom Lohn abgezogen. Zweck der ALV ist es, den Versicherten bei Lohnausfall einen Ersatz zu bieten.
Die Leistungen der ALV basieren auf dem versicherten Einkommen. Um dieses zu errechnen, ist meistens das Einkommen der letzten sechs oder zwölf Monate massgebend. Aus dem versicherten Einkommen wird wiederum ein Taggeld berechnet, das je nach persönlicher Situation und bis zu einem Maximalbetrag von 70-80% des versicherten Verdienstes beträgt.
Weitere Informationen
Treffpunkt-Arbeit (seco/RAV)
SUVA
Informationen des Bundes
Publicjobs – Das Schweizer Stellenportal