Zwischen Miete und Abzahlungskauf
Der Leasingvertrag ist ein gesetzlich nicht definierter Gebrauchsüberlassungsvertrag auf Zeit. Für den typischen Mobilienleasingvertrag ist ein Dreiecksverhältnis charakteristisch: während Parteien des Leasingvertrags nur der Leasinggeber und der Leasingnehmer sind, spielt der Lieferant eine wichtige Rolle bei der Abwicklung der vertraglichen Leasing-Beziehung. Wie bei der Miete bezahlen Sie für die Benützung und den Wertverlust eine monatliche Rate. Anders als bei der Miete müssen Sie beim Leasingvertrag in der Regel zusätzlich voll für die Unterhaltskosten und für die Steuern und Versicherungen aufkommen. In der Regel sind Sie verpflichtet, auf Ihre Kosten eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen. Wenn das Auto kaputt geht, bleiben Sie meist verpflichtet, die Leasingraten zu bezahlen.
Die meisten Leasingverträge sehen vor, dass die Leasinggesellschaft keinerlei Gewährleistung übernimmt. Die der Leasinggesellschaft gegen den Wagen-Lieferanten (Garagist) zustehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche werden aber regelmässig an den Leasingnehmer zur selbständigen Geltendmachung abgetreten. Adressat von Reklamationen ist daher primär der Wagen-Lieferant. Die Leasinggesellschaften sind jedoch regelmässig zu informieren, wenn bei der Behebung von Mängeln Probleme auftreten.
Nach Ablauf des Vertrags müssen Sie das Auto der Leasinggesellschaft zurückgeben. Allenfalls können Sie es ihr dann abkaufen oder Sie können einen weiteren Leasingvertrag (mit einer erheblich tieferen Rate) abschliessen.|
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Vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages
Der Leasingvertrag wird für eine feste Laufzeit, normalerweise für 48 Monate, abgeschlossen. Sie haben das Recht, ihn vorzeitig aufzulösen; in aller Regel wird dann aber die Leasingrate neu für die verkürzte Laufzeit berechnet, und Sie müssen rückwirkend für die gesamte Vertragsdauer erhöhte Leasingraten bezahlen. Der Zuschlag wird Ihnen zusammen mit einer allfälligen Entschädigung für zuviel gefahrene Kilometer und für Instandstellungskosten in Rechnung gestellt.
Wenn Sie bei Vertragsbeginn eine Kaution bezahlt haben, wird sie von der Schlussabrechnung abgezogen. Trotzdem kann die Schlussabrechnung ohne weiteres mehrere Tausend Franken betragen. Der geschuldete Betrag muss häufig innert zehn oder 30 Tagen beglichen werden. Wenn Sie sich vor Ablauf der ursprünglich verabredeten Laufzeit vom geleasten Auto trennen müssen, weil Ihr Budget die Kosten nicht mehr verträgt, sitzen Sie in der Zwickmühle: Die laufenden Autokosten vermögen Sie nicht – das nötige Geld für die Begleichung der Schlussrechnung haben Sie aber auch nicht. Der Ausstieg kostet oft viel Geld.