Konsumkreditgesetz

Nur noch ein Gesetz für alle Formen des "Konsums auf Pump"
Am 1. Januar 2003 traten das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG) und die dazu gehörende Verordnung in Kraft.

Nur noch ein Gesetz für alle Formen des "Konsums auf Pump"
Kredite bergen einige Risiken in sich – ein überlegter Umgang mit dieser finanziellen Dienstleistung ist deshalb sehr wichtig. Das überarbeitete Konsumkreditgesetz will Sie davor bewahren, dass Sie mit der Kreditaufnahme in eine Überschuldungslage geraten: Es verpflichtet die Kreditgeber, ihre Kreditfähigkeit zu prüfen, bevor sie allenfalls den Kredit gewähren. Es schützt Sie aber nicht vor Verschlechterungen des Haushaltsbudgets, die erst später während der Laufzeit des Kredits geschehen. Hier empfiehlt es sich, die Hilfe einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese wird prüfen, ob der Kredit dem geltenden Recht entspricht und Zahlungserleichterungen aushandeln.

Weitere Informationen

Das neue Konsumkreditgesetz (KKG)
 
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