
Das ist stark abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, zum Beispiel an Ihr lokales Sozialamt. Dort ist man in der Lage, Ihre Situation genau einzuschätzen und Ihnen die passenden Informationen und Tipps zu geben.
Wie finde ich heraus, ob Informationen über mich in einer Datensammlung enthalten sind?
Wer Daten über Sie gesammelt hat, ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Ihr Gesuch hin vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft zu geben - in der Regel kostenlos. Es genügt, wenn Sie dem Inhaber der Datensammlung einen Brief schreiben, in dem Sie "Auskunft nach Datenschutzgesetz" verlangen. Sie müssen dem Brief die Fotokopie eines Ausweispapiers beilegen (damit es nicht zu Verwechslungen kommt)!
Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie wissen wollen, welche Daten über Sie als Kreditnehmer gesammelt sind, können Sie sich an die ZEK (Zentrale Kreditinformationsstelle) und an die IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) wenden. Auf den Websites der Informationsstellen können Sie ein Formular für Ihr Auskunftsbegehren herunterladen. Sekretariat ZEK und IKO: Dr. iur. Robert Simmen, Rechtsanwalt, Toblerstrasse 97/Neuhausstrasse 4, Postfach 382, 8044 Zürich
Website ZEK
Website IKO
Wie soll ich vorgehen, wenn meine Schulden an ein Inkassobüro abgetreten werden?
Es kommt vor, dass Gläubiger die Schulden Ihrer Kunden nicht selber eintreiben möchten, sondern ein Inkassobüro damit beauftragen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie von einer dieser Inkassostellen kontaktiert werden: Manchmal erheben die Büros Forderungen, welche höher als Ihre eigentlichen Schulden sind. Prüfen Sie deshalb jeden Rechnungsposten genau, um herauszufinden, welcher Teil der Forderung tatsächlich geschuldet ist. Lassen Sie sich von einem allfälligen unangenehmen Tonfall nicht einschüchtern. Falls Sie verunsichert sind, wenden Sie sich am besten an eine Schuldenberatungsstelle.
Verein Schuldensanierung Bern
Verein Schuldensanierung Bern
Der Privatkonkurs könnte ein vorläufiger Ausweg sein. Es müssen jedoch zusätzliche Fragen gestellt werden, bevor man Ihnen weiteren Rat geben kann. Empfehlenswert ist es, nach anderen Lösungen zu suchen - melden Sie nur im Notfall Privatkonkurs an. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen:
Verein Schuldensanierung Bern
Privatkonkurs
Bin ich haftbar für die Schulden meines Partners oder meiner Partnerin?
Dies hängt zunächst davon ab, ob Sie verheiratet sind. Sind Sie nicht verheiratet, haften Sie grundsätzlich mit Ihrem eigenen Vermögen für eigene Schulden, nicht für diejenigen Ihres Partners. Sind Sie verheiratet, haften Sie grundsätzlich mit Ihrem eigenen Vermögen für eigene Schulden und die Schulden aus den laufenden Bedürfnissen des Haushalts. Unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner einen Vertrag unterzeichnen, können andere Haftungsregeln gelten. Es empfiehlt sich deshalb, die Haftungsverhältnisse genau zu klären, bevor Sie etwa einen Vertrag unterzeichnen.
Wichtig ist in erster Linie der Austausch mit Ihrem Partner: Sprechen Sie regelmässig über Ihre finanzielle Situation, damit Sie mögliche Engpässe oder Schwierigkeiten frühzeitig erkennen können.
Wenn einer der beiden Partner verschuldet ist, empfiehlt es sich, Einkommen und Guthaben nicht zu vermischen. Führen Sie wenn möglich getrennte Konten.
Falls Sie verheiratet sind, besteht die Möglichkeit, die finanziellen Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Partner in einem Ehevertrag zu regeln. Wenn Sie eine kompetente Beratung dazu wünschen, können Sie sich zum Beispiel an ein Notariat oder einen Anwalt wenden.
Schweizer Notare
Schweizerischer Anwaltsverband
Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz
Verfallen meine Schulden nach meinem Tod?
Grundsätzlich nein. Im Todesfall gehen sowohl Ihr Vermögen als auch Ihre Schulden auf Ihre Erben über. Ihre Erben können aber das Erbe ausschlagen, so dass sie weder Vermögen noch Schulden erben. Treten die Erben Ihr Erbe an, so wird es gemäss Ihrem letzten Willen (z.B. Testament) im Rahmen der gesetzlichen Regelung verteilt.
Testament aufsetzen
Wo finde ich Informationen über eine Liegenschaft, an der ich interessiert bin?
Das Grundbuchamt gibt Ihnen Zugang zu Informationen über den aktuellen Eigentümer und zu den Eckdaten der Liegenschaft. Ein Grundbuchauszug orientiert Sie über weitere interessante Daten wie Schuldbriefe und Nutzungsrechte oder Baurechte, Vorkaufsrechte, Rückkaufs- oder Mietrecht. Sie können dieses Dokument beziehen, wenn Sie ein Interesse darlegen können oder das Einverständnis des Eigentümers eingeholt haben.
Verzeichnis der Grundbuchämter
Es ist das erste Mal, dass ich eine Liegenschaft kaufe. Auf was muss ich achten?
Wohnraum kaufen
Ja. Ihr Freund und Sie könnten zum Beispiel Miteigentum am Grundstück (einschliesslich des Hauses) erwerben - Sie machen unter sich aus, wer welchen Anteil an Land und Haus übernimmt.
Miteigentum kann eine gute Möglichkeit sein, eine eigene Liegenschaft günstiger zu erwerben. Natürlich birgt diese Lösung auch das Risiko, dass Sie sich mit ihrem Freund in Zukunft nicht mehr einig sind, z.B. über die Nutzung des Hauses oder wie viel Geld investiert werden soll.
Es empfiehlt sich, im Voraus schriftlich festzulegen, wer welchen Teil der Liegenschaft wie nutzt, wer für den Unterhalt zuständig ist, wie Sie Mittel für Investitionen sammeln usw. Lassen Sie diese Vereinbarung im Grundbuch eintragen. Falls Sie eine Hypothek aufnehmen möchten: Fragen Sie Ihre Bank genug früh an, weil nicht alle Institute Miteigentum finanzieren möchten.
Grundsätzlich können Sie als Ausländer (Privatperson) eine Wohnliegenschaft kaufen und eine Hypothek beantragen. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die Sie erfüllen müssen (namentlich mit Blick darauf, ob Sie eine Haupt- oder eine Zweitwohnung erwerben möchten). Da diese von Kanton zu Kanton variieren können, empfehlen wir Ihnen, bei der entsprechenden Kantonsverwaltung die exakten Bestimmungen nachzufragen. Relevante Informationen finden Sie auch online auf der Website des Eidgenössischen Justizdepartements.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Soll ich eine spezielle Versicherung für meine Liegenschaft abschliessen?
Jede Liegenschaft muss bei einer Gebäudeversicherung obligatorisch gegen Elementarschäden wie z.B. Feuerschäden versichert sein. In den meisten Kantonen gibt es spezielle Gebäudeversicherungsanstalten. In anderen Kantonen müssen die Liegenschaften mindestens nach den Normen für Gebäudeversicherung des Schweizerischen Sachversicherungsverbandes versichert werden. Wichtig: Die Gebäudeversicherung deckt keine Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung ab: Dafür brauchen Sie eine Hausratversicherung.
Hausratversicherungen werden in der Regel zum Neuwert abgeschlossen: Sie erhalten also den Betrag, den Sie für eine Neuanschaffung des beschädigten oder gestohlenen Gegenstandes bezahlen müssten. Es kommt allerdings vor, dass spezielle Dinge wie die Skiausrüstung oder ein Fahrrad davon ausgenommen und nur zum Zeitwert versichert sind. Bitte konsultieren Sie für Einzelheiten Ihre Versicherungspolice.
Wichtige Informationen über Mietkosten, Ihre Rechte als Mieter oder die Mietenkalkulation sowie Erklärungen zu Begriffen in Ihrem Mietvertrag finden Sie auf der Website des Mieterverbandes.
Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband
Soll ich in die 3. Säule/private Vorsorge investieren? Dieses Geld könnte ich auch anders einsetzen.
Grundsätzlich kann Ihre Frage nur nach einer umfassenden Beurteilung Ihrer finanziellen Situation beurteilt werden. In vielen Fällen lohnt sich aber die private Vorsorge, denn mit AHV und Pensionskasse allein können die meisten Leute ihren Lebensstandard nach der Pensionierung nicht aufrechterhalten. Es kann also durchaus Sinn machen, früh ein 3. Säule-Konto zu eröffnen - im Alter werden Sie dieses zusätzliche Vermögen schätzen. Zudem: Sie entscheiden, wann Sie wie viel Geld auf Ihr Konto einzahlen möchten. Ein weiterer grosser Vorteil: Das Geld der 3. Säule können Sie bis zu einem gewissen Maximalbetrag in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
Pensioniert sein - Wichtige Überlegungen
Das Prinzip: Sie erhalten von jeder der drei Vorsorgesäulen eine separate Vorschau auf Ihre Rente. Bei der AHV (1. Säule) können Sie jederzeit einen Kontoauszug anfordern, auf dem Sie sehen, wie viel Geld auf Ihrem AHV-Konto liegt. Eine Vorschau auf den exakten Rentenbetrag ist jedoch erst kurz vor der Pensionierung erhältlich.
Die Pensionskasse oder 2. Säule schickt Ihnen regelmässig einen Auszug (ca. einmal im Jahr), auf dem unter anderem auch Ihr zukünftiges Pensionskassenkapital gesamthaft ersichtlich ist (immer auf dem aktuellen Stand Ihres Einkommens berechnet). Bei der 3. Säule müssen Sie sich erkundigen: Je nach Produkt und Institution variieren die Möglichkeiten für einen Renten-Ausblick.
Pensionierung
Wie kaufe ich sicher im Internet ein?
Kaufen Sie wenn möglich nur bei Shops mit den Logos “Verified by Visa” oder “MasterCard SecureCode” ein. Wird dieses Logo nicht angezeigt, gilt: Kartendaten nur online eingeben, wenn eine 128-Bit-SSL-Verbindung vorhanden ist (SSL: Secure Sockets Layer).
Wie schütze ich meine Kreditkarte vor Missbrauch?
Gehen Sie mit Ihrer Kreditkarte so sorgfältig wie mit Bargeld um. Lassen sie die Karte nicht unbeaufsichtigt herumliegen und führen sie den PIN-Code nicht in schriftlicher Form mit sich.
Was muss ich tun, wenn ich meine Kreditkarte verloren habe oder sie gestohlen wurde?
Melden Sie sich sofort telefonisch bei Ihrem Kartenherausgeber und lassen Sie ihre Karte sperren. Bei einem Diebstahl erstatten Sie bei der Polizei Anzeige.
Was muss ich tun, wenn eine Buchung falsch belastet wurde?
Melden Sie sich unverzüglich schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Kreditkartenherausgeber, wenn Sie eine falsche Buchung oder verdächtige Indizien auf Ihrer Abrechnung entdecken.
Worauf muss ich beim Bargeldbezug am Geldautomaten achten?
Jeder Bargeldbezug am Automaten kostet Sie je nach Kartentyp zwischen 2,5% – 4% des abgehobenen Betrags oder mindestens CHF 5 (im Ausland CHF 10).