FAQ


    Welche staatlichen oder privaten Unterstützungsleistungen stehen mir in einer kritischen finanziellen Lage zu?

    Das ist stark abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation. Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, zum Beispiel an Ihr lokales Sozialamt. Dort ist man in der Lage, Ihre Situation genau einzuschätzen und Ihnen die passenden Informationen und Tipps zu geben.

    Wie finde ich heraus, ob Informationen über mich in einer Datensammlung enthalten sind?

    Wer Daten über Sie gesammelt hat, ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Ihr Gesuch hin vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft zu geben - in der Regel kostenlos. Es genügt, wenn Sie dem Inhaber der Datensammlung einen Brief schreiben, in dem Sie "Auskunft nach Datenschutzgesetz" verlangen. Sie müssen dem Brief die Fotokopie eines Ausweispapiers beilegen (damit es nicht zu Verwechslungen kommt)!

    Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten

    Wenn Sie wissen wollen, welche Daten über Sie als Kreditnehmer gesammelt sind, können Sie sich an die ZEK (Zentrale Kreditinformationsstelle) und an die IKO (Informationsstelle für Konsumkredit) wenden. Auf den Websites der Informationsstellen können Sie ein Formular für Ihr Auskunftsbegehren herunterladen. Sekretariat ZEK und IKO: Dr. iur. Robert Simmen, Rechtsanwalt, Toblerstrasse 97/Neuhausstrasse 4, Postfach 382, 8044 Zürich

    Website ZEK
    Website IKO

    Wie soll ich vorgehen, wenn meine Schulden an ein Inkassobüro abgetreten werden?

    Es kommt vor, dass Gläubiger die Schulden Ihrer Kunden nicht selber eintreiben möchten, sondern ein Inkassobüro damit beauftragen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie von einer dieser Inkassostellen kontaktiert werden: Manchmal erheben die Büros Forderungen, welche höher als Ihre eigentlichen Schulden sind. Prüfen Sie deshalb jeden Rechnungsposten genau, um herauszufinden, welcher Teil der Forderung tatsächlich geschuldet ist. Lassen Sie sich von einem allfälligen unangenehmen Tonfall nicht einschüchtern. Falls Sie verunsichert sind, wenden Sie sich am besten an eine Schuldenberatungsstelle.

    Verein Schuldensanierung Bern

    Ich habe einen ausstehenden Betrag von 10'000 Franken auf meiner Kreditkarte und weiss nicht, wie ich diese Summe zurückzahlen soll. Welche Möglichkeiten habe ich?

  • Schauen Sie Ihr Budget genau an. Gibt es einen Weg, Ihre Ausgaben zu reduzieren oder Ihr Einkommen zu erhöhen? Falls ja, können Sie dann mit der Rückzahlung Ihrer Kreditbeträge beginnen oder haben Sie immer noch zu wenig Geld zur Verfügung?
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank und dem Kreditkarteninstitut, um gemeinsam eine Lösung auszuarbeiten.
  • Sprechen Sie mit einer Schuldenberatungsstelle. Dort sucht man mit Ihnen zusammen nach einer Lösung. Diese Dienstleistung ist meistens gratis.


  • Verein Schuldensanierung Bern

    Ich habe Schulden, die ich nicht zurückzahlen kann und überlege mir, Privatkonkurs anzumelden. Was soll ich tun?

    Der Privatkonkurs könnte ein vorläufiger Ausweg sein. Es müssen jedoch zusätzliche Fragen gestellt werden, bevor man Ihnen weiteren Rat geben kann. Empfehlenswert ist es, nach anderen Lösungen zu suchen - melden Sie nur im Notfall Privatkonkurs an. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen:

  • Kontaktieren Sie Ihre Gläubiger und erklären Sie Ihnen die Situation. Versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten stimmt (zum Beispiel das Aufschieben von Zahlungen, ein neuer Rückzahlungsplan, eine längere Rückzahlungsperiode oder das Zusammenlegen von Schulden). Machen Sie keine Zahlungsversprechen, die Sie dann nicht einhalten können! Suchen Sie vorher Rat bei einer Budget- oder Schuldenberatungsstelle! Hüten Sie sich vor kommerziellen Büros, welche Ihnen das Blaue vom Himmel herunter versprechen!
  • Sofern es zu einer Zusammenarbeit mit einer Fachstelle kommt, wird sie die Gläubiger um drei bis sechs Monate Stundung bitten. In dieser Zeit wird ermittelt, ob Ihr Budget genug Spielraum für die Einleitung einer Sanierung hat. Wenn die Gläubiger die Stundung nicht freiwillig gewähren, können Sie beim Nachlassrichter die "einvernehmliche private Schuldenbereinigung" beantragen. Im Antrag müssen Sie nähere Auskunft über Ihre Schulden, Ihr Budget und - so weit noch vorhanden - Ihre Vermögenswerte geben. Diese Lösung kostet etwas: Sie bezahlen ca. 200 bis 600 Franken Gerichtsgebühren im Voraus.
  • Falls der Richter eine Möglichkeit der privaten Schuldbereinigung mit Ihren Gläubigern sieht, gewährt er Ihnen einen Zahlungsaufschub von bis zu drei Monaten und setzt einen Sachwalter ein. Dieser kann beim Richter eine Ausdehnung des Aufschubs auf 6 Monate beantragen.
  • Ein Sachwalter wird Sie bei der Schuldensanierung unterstützen. Er führt Verhandlungen mit den Gläubigern. Der Richter kann ihn zudem damit beauftragen, die Einhaltung der Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern zu überwachen.
  • Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung mit Ihren Gläubigern, wird die Fachstelle prüfen, ob Ihre Schulden mit einem "gerichtlichen Nachlassvertrag" saniert werden können. Hier müssen nicht alle Gläubiger mit dem Sanierungsvorschlag einverstanden sein.
  • Wenn alle diese Möglichkeiten in Ihrem Fall nicht greifen, kann ein Privatkonkurs Linderung bringen. Für diese Lösung müssen Sie allerdings einen Kostenvorschuss von bis 5000 Franken organisieren. Sofern Sie noch Vermögen haben, welches pfändbar wäre (Teile der Wohnungseinrichtung, Auto usw.) wird es im Konkurs verwertet. Auf der andern Seite hört eine allfällige Einkommenspfändung am Tag der Konkurseröffnung auf. Wichtig: Lassen Sie sich von einer Fachstelle beraten!

    Verein Schuldensanierung Bern
    Privatkonkurs
  • Bin ich haftbar für die Schulden meines Partners oder meiner Partnerin?

    Dies hängt zunächst davon ab, ob Sie verheiratet sind. Sind Sie nicht verheiratet, haften Sie grundsätzlich mit Ihrem eigenen Vermögen für eigene Schulden, nicht für diejenigen Ihres Partners. Sind Sie verheiratet, haften Sie grundsätzlich mit Ihrem eigenen Vermögen für eigene Schulden und die Schulden aus den laufenden Bedürfnissen des Haushalts. Unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner einen Vertrag unterzeichnen, können andere Haftungsregeln gelten. Es empfiehlt sich deshalb, die Haftungsverhältnisse genau zu klären, bevor Sie etwa einen Vertrag unterzeichnen.

    Wichtig ist in erster Linie der Austausch mit Ihrem Partner: Sprechen Sie regelmässig über Ihre finanzielle Situation, damit Sie mögliche Engpässe oder Schwierigkeiten frühzeitig erkennen können.

    Wenn einer der beiden Partner verschuldet ist, empfiehlt es sich, Einkommen und Guthaben nicht zu vermischen. Führen Sie wenn möglich getrennte Konten.

    Falls Sie verheiratet sind, besteht die Möglichkeit, die finanziellen Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Partner in einem Ehevertrag zu regeln. Wenn Sie eine kompetente Beratung dazu wünschen, können Sie sich zum Beispiel an ein Notariat oder einen Anwalt wenden.

    Schweizer Notare
    Schweizerischer Anwaltsverband
    Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz

    Verfallen meine Schulden nach meinem Tod?

    Grundsätzlich nein. Im Todesfall gehen sowohl Ihr Vermögen als auch Ihre Schulden auf Ihre Erben über. Ihre Erben können aber das Erbe ausschlagen, so dass sie weder Vermögen noch Schulden erben. Treten die Erben Ihr Erbe an, so wird es gemäss Ihrem letzten Willen (z.B. Testament) im Rahmen der gesetzlichen Regelung verteilt.

    Testament aufsetzen

    Wo finde ich Informationen über eine Liegenschaft, an der ich interessiert bin?

    Das Grundbuchamt gibt Ihnen Zugang zu Informationen über den aktuellen Eigentümer und zu den Eckdaten der Liegenschaft. Ein Grundbuchauszug orientiert Sie über weitere interessante Daten wie Schuldbriefe und Nutzungsrechte oder Baurechte, Vorkaufsrechte, Rückkaufs- oder Mietrecht. Sie können dieses Dokument beziehen, wenn Sie ein Interesse darlegen können oder das Einverständnis des Eigentümers eingeholt haben.

    Verzeichnis der Grundbuchämter

    Es ist das erste Mal, dass ich eine Liegenschaft kaufe. Auf was muss ich achten?

  • Nehmen Sie sich Zeit: Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist ein grosses Projekt und will gut durchdacht sein.
  • Ziehen Sie Experten bei, um unangenehme Überraschungen so weit wie möglich ausschliessen zu können: einerseits einen Notar oder juristischen Berater, andererseits eine Fachperson zur Untersuchung des Gebäudezustandes.
  • Besuchen Sie die Liegenschaft zu verschiedenen Tageszeiten und klären Sie Einkaufsmöglichkeiten, Anschlüsse an den öffentlichen Verkehr usw. ab.
  • Klären Sie die rechtliche Situation der Liegenschaft ab. Besorgen Sie sich einen Grundbuchauszug und stellen Sie sicher, dass keine Nutzungsrechte oder Schuldbriefe das Grundstück belasten.
  • Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach, ob Bauauflagen bestehen (z.B. begrenzte Gebäudehöhe), ob eine Industriezone an das Grundstück grenzt oder ob in nächster Zeit eine Autobahn in der Nähe gebaut wird. Zonenpläne liefern Ihnen wertvolle Informationen.
  • Falls auf dem Grundstück erst kürzlich gebaut wurde (z.B. Neubau oder Umbau) und noch nicht alle Rechnungen der Handwerker und Bauunternehmen bezahlt wurden, kann das Grundstück als Pfand dienen. Stellen Sie sicher, dass der Verkäufer die Rechnungen beglichen hat oder eine entsprechende Sicherheit (z.B. Bankgarantie) bietet.


  • Wohnraum kaufen

    Ich würde gerne Land kaufen, um ein Haus zu bauen. Leider habe ich nicht genug Geld dafür. Kann ich das Land auch mit einem Freund zusammen kaufen, der die gleiche Idee hat?

    Ja. Ihr Freund und Sie könnten zum Beispiel Miteigentum am Grundstück (einschliesslich des Hauses) erwerben - Sie machen unter sich aus, wer welchen Anteil an Land und Haus übernimmt.

    Miteigentum kann eine gute Möglichkeit sein, eine eigene Liegenschaft günstiger zu erwerben. Natürlich birgt diese Lösung auch das Risiko, dass Sie sich mit ihrem Freund in Zukunft nicht mehr einig sind, z.B. über die Nutzung des Hauses oder wie viel Geld investiert werden soll.

    Es empfiehlt sich, im Voraus schriftlich festzulegen, wer welchen Teil der Liegenschaft wie nutzt, wer für den Unterhalt zuständig ist, wie Sie Mittel für Investitionen sammeln usw. Lassen Sie diese Vereinbarung im Grundbuch eintragen. Falls Sie eine Hypothek aufnehmen möchten: Fragen Sie Ihre Bank genug früh an, weil nicht alle Institute Miteigentum finanzieren möchten.

    Ich bin Ausländer und möchte ein Haus oder eine Wohnung in der Schweiz kaufen. Ist das möglich? Und falls ja: Kann ich eine Hypothek bei einer Schweizer Bank aufnehmen?

    Grundsätzlich können Sie als Ausländer (Privatperson) eine Wohnliegenschaft kaufen und eine Hypothek beantragen. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die Sie erfüllen müssen (namentlich mit Blick darauf, ob Sie eine Haupt- oder eine Zweitwohnung erwerben möchten). Da diese von Kanton zu Kanton variieren können, empfehlen wir Ihnen, bei der entsprechenden Kantonsverwaltung die exakten Bestimmungen nachzufragen. Relevante Informationen finden Sie auch online auf der Website des Eidgenössischen Justizdepartements.

    Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

    Soll ich eine spezielle Versicherung für meine Liegenschaft abschliessen?

    Jede Liegenschaft muss bei einer Gebäudeversicherung obligatorisch gegen Elementarschäden wie z.B. Feuerschäden versichert sein. In den meisten Kantonen gibt es spezielle Gebäudeversicherungsanstalten. In anderen Kantonen müssen die Liegenschaften mindestens nach den Normen für Gebäudeversicherung des Schweizerischen Sachversicherungsverbandes versichert werden. Wichtig: Die Gebäudeversicherung deckt keine Schäden an Ihrer Wohnungseinrichtung ab: Dafür brauchen Sie eine Hausratversicherung.

    Falls ein Schaden an meiner Wohnungseinrichtung entsteht: Wird mir von der Hausratversicherung der Neuwert oder nur der aktuelle Zeitwert meiner Wohnungseinrichtung vergütet?

    Hausratversicherungen werden in der Regel zum Neuwert abgeschlossen: Sie erhalten also den Betrag, den Sie für eine Neuanschaffung des beschädigten oder gestohlenen Gegenstandes bezahlen müssten. Es kommt allerdings vor, dass spezielle Dinge wie die Skiausrüstung oder ein Fahrrad davon ausgenommen und nur zum Zeitwert versichert sind. Bitte konsultieren Sie für Einzelheiten Ihre Versicherungspolice.

    Ich bin Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. Wo finde ich die zentralen Informationen zum Thema Miete?

    Wichtige Informationen über Mietkosten, Ihre Rechte als Mieter oder die Mietenkalkulation sowie Erklärungen zu Begriffen in Ihrem Mietvertrag finden Sie auf der Website des Mieterverbandes.

    Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband

    Soll ich in die 3. Säule/private Vorsorge investieren? Dieses Geld könnte ich auch anders einsetzen.

    Grundsätzlich kann Ihre Frage nur nach einer umfassenden Beurteilung Ihrer finanziellen Situation beurteilt werden. In vielen Fällen lohnt sich aber die private Vorsorge, denn mit AHV und Pensionskasse allein können die meisten Leute ihren Lebensstandard nach der Pensionierung nicht aufrechterhalten. Es kann also durchaus Sinn machen, früh ein 3. Säule-Konto zu eröffnen - im Alter werden Sie dieses zusätzliche Vermögen schätzen. Zudem: Sie entscheiden, wann Sie wie viel Geld auf Ihr Konto einzahlen möchten. Ein weiterer grosser Vorteil: Das Geld der 3. Säule können Sie bis zu einem gewissen Maximalbetrag in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.

    Pensioniert sein - Wichtige Überlegungen

    Ich stehe kurz vor der Pensionierung und möchte gerne wissen, mit wie vielen Einkünften ich insgesamt rechnen kann. Wie kann ich das herausfinden?

    Das Prinzip: Sie erhalten von jeder der drei Vorsorgesäulen eine separate Vorschau auf Ihre Rente. Bei der AHV (1. Säule) können Sie jederzeit einen Kontoauszug anfordern, auf dem Sie sehen, wie viel Geld auf Ihrem AHV-Konto liegt. Eine Vorschau auf den exakten Rentenbetrag ist jedoch erst kurz vor der Pensionierung erhältlich.

    Die Pensionskasse oder 2. Säule schickt Ihnen regelmässig einen Auszug (ca. einmal im Jahr), auf dem unter anderem auch Ihr zukünftiges Pensionskassenkapital gesamthaft ersichtlich ist (immer auf dem aktuellen Stand Ihres Einkommens berechnet). Bei der 3. Säule müssen Sie sich erkundigen: Je nach Produkt und Institution variieren die Möglichkeiten für einen Renten-Ausblick.

    Pensionierung

    Wie kaufe ich sicher im Internet ein?

    Kaufen Sie wenn möglich nur bei Shops mit den Logos “Verified by Visa” oder “MasterCard SecureCode” ein. Wird dieses Logo nicht angezeigt, gilt: Kartendaten nur online eingeben, wenn eine 128-Bit-SSL-Verbindung vorhanden ist (SSL: Secure Sockets Layer).

    Wie schütze ich meine Kreditkarte vor Missbrauch?

    Gehen Sie mit Ihrer Kreditkarte so sorgfältig wie mit Bargeld um. Lassen sie die Karte nicht unbeaufsichtigt herumliegen und führen sie den PIN-Code nicht in schriftlicher Form mit sich.

    Was muss ich tun, wenn ich meine Kreditkarte verloren habe oder sie gestohlen wurde?

    Melden Sie sich sofort telefonisch bei Ihrem Kartenherausgeber und lassen Sie ihre Karte sperren. Bei einem Diebstahl erstatten Sie bei der Polizei Anzeige.

    Was muss ich tun, wenn eine Buchung falsch belastet wurde?

    Melden Sie sich unverzüglich schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Kreditkartenherausgeber, wenn Sie eine falsche Buchung oder verdächtige Indizien auf Ihrer Abrechnung entdecken.

    Worauf muss ich beim Bargeldbezug am Geldautomaten achten?

    Jeder Bargeldbezug am Automaten kostet Sie je nach Kartentyp zwischen 2,5% – 4% des abgehobenen Betrags oder mindestens CHF 5 (im Ausland CHF 10).

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